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Mietrechtsreform: Gesetzesänderung zum Vorteil des Vermieters

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Innerhalb der Mietrechtsreform 2013 erhält der Vermieter ein stärkendes Gesetz, das die Kündigungsgründe berührt. Ein neuer § 569 Abs. 3 a BGB gibt dem Vermieter von Wohnraum über die bereits vorhandenen bestehenden Möglichkeiten hinaus nun das Recht zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung dann, wenn der Mieter mit einem Kautionsbetrag in Verzug kommt, der zwei Nettomieten erreicht. Über die Gesetzesänderung zum Vorteil des Vermieters informiert die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen.

Welche Voraussetzungen gelten

Der Gesetzgeber erkennt nun bei Nichtzahlung der Kaution die fristlose Kündigung des Vermieters an. Dieser kann nun, ohne, dass er zuvor eine Abmahnung aushändigen muss, das Mietverhältnis fristlos kündigen. Und zwar dann, wenn der Mieter der Zahlung der vereinbarten Kaution in Höhe von zwei Monatskaltmieten nicht nachgekommen ist. Der Vermieter muss dem Mieter allerdings weiterhin die Möglichkeit geben, die Mietkaution in drei monatlichen Raten zu abzuzahlen. Weiterhin hat der Mieter die Chance, ähnlich wie bei der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges, die Kündigung unwirksam zu machen. Dann, wenn er die Zahlung der Rückstände vornimmt.

Die Voraussetzungen im Überblick:

Eine Abmahnung ist im Vorfeld nicht notwendig.
Der rückständige Kautionsbetrag muss die Höhe von 2 Monatsmieten erreicht haben.
Die Kautionszahlung muss vor dem Mietverhältnis fällig gewesen sein. Außerdem muss der Mieter mit dem Betrag in Höhe von 2 Monatskaltmieten in Zahlungsverzug gekommen sein. Laut § 551 II BGB hat der Mieter die Möglichkeit, die Kautionszahlung in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu erbringen. Die erste Teilzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses, die beiden weiteren Teilzahlungen zusammen mit den unmittelbar fällig werdenden Mietzahlungen (§ 551 II S. 2 und 3 BGB )

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt
Hausverwaltung Gierschner
Ansprechpartner: Herr Gierschner
Brunnenweg 3
35394 Gießen
Tel.: 06 41 / 93 02 86
Fax: 06 41 / 93 02 88
E-Mail: info@hausverwaltung-gierschner.de
Homepage: www.hausverwaltung-gierschner.de



Mietrechtsreform 2013 stärkt Vermieterrecht bei Mietnomaden

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Vermieter haben die Qual der Wahl und können sich für den Mieter entscheiden, der ihm am geeignetsten und zuverlässigsten erscheint. Leider ist das nicht immer der Fall und Mieter, die zu Beginn einen perfekten Eindruck gemacht haben, stellen sich als Mietnomaden heraus. Sie prellen die Miete, bleiben bis zur Zwangsräumung in der Wohnung und hinterlassen nach ihrem Auszug eine verwüstete Wohnung. Der erste Eindruck muss nicht von Dauer sein. Einem Mietnomaden zu erliegen, ist für die meisten Vermieter ein Albtraum. Nicht nur nervlich, sondern auch finanziell. Aufgrund der Mietrechtsreform 2013 ändert sich für den Vermieter etwas Grundlegendes und im Hinblick auf Mietnomaden etwas Positives. Die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen informiert über die Änderung.

Berliner Räumung

Mieter, die keine Miete zahlen, häufig ihre Wohnungen wechseln und diese verwahrlosen lassen, werden als Mietnomaden bezeichnet. Sie stellen den Vermieter vor großen Problemen. Dank der Mietrechtsreform 2013 erhalten Vermieter in dieser Hinsicht nun rechtliche Unterstützung. Das bedeutet: Mieter werden per gerichtlicher Sicherungsanordnung dazu verpflichtet, eine Geldsumme einzuzahlen. Damit soll für den Vermieter der wirtschaftliche Schaden begrenzt werden. Für den Fall, dass der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, erhält der Vermieter die Möglichkeit, die Wohnung im Wege einer einstweiligen Verfügung räumen zu lassen. Damit soll verhindert werden, dass der Vermieter einen größeren finanziellen Schaden erleidet, wenn der Mieter am Ende des oft langwierigen Gerichtsverfahrens nicht in der Lage ist, die von ihm geschuldeten Mietzahlungen an den Vermieter zu leisten. In Zukunft tritt die „Berliner Räumung“ in Kraft. Die Wohnungsräumung beschränkt sich nun darauf, den Mieter aus dem Besitz der Wohnung zu setzen. Kosten für den Transport und die Einlagerung des Mobiliars entfallen für den Vermieter.

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Hausverwaltung: Gründe gibt es genug

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Wohl kaum ein Bereich verlangt mehr an kaufmännischen, technischen und juristischen Kenntnissen als die Immobilienverwaltung. Objekte zu vermieten, ist für viele Eigentümer eine sinnvolle Möglichkeit, kontinuierliche Einnahmen zu erwirtschaften. Dies ist allerdings mit viel Arbeit verbunden. Der Wert der Immobilie muss erhalten bleiben und weitere komplexe Aufgaben stellen vor Herausforderungen. Das und viel mehr eigenständig zu leisten ist den meisten Eigentümern kaum möglich. Aus diesem Grund und vielen weiteren ist eine verlässliche Hausverwaltung eine sinnvolle Maßnahme. Die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen erklärt, welche Gründe das unter anderem sind.

Mietverhältnisse bergen Tücken

Eigentum zu vermieten, ist eine beliebte Möglichkeit, Gewinne zu erwirtschaften. Häufig werden diese zur Altersvorsorge verwendet. Ein Vermietungsverhältnis wirft allerdings viele Fragen auf und erfordert sowohl Kenntnisse im technischen als auch im kaufmännischen Bereich. Nur so lassen sich Mietvertragsverhältnisse auf sicheren Grundsätzen gestalten und Immobilien erfolgreich vermieten. Aus diesem Grund und vielen weiteren vertrauen viele Eigentümer auf eine professionelle Hausverwaltung. Viele Gesetzesänderungen haben dazu geführt, dass Mieter schwieriger aus dem Mietverhältnis herauszubekommen sind und mehr Rechte erhalten. Hinzu kommen Schwierigkeiten mit der Moral der Mieter. Sie versäumen Mietzahlungen und lassen sich immer öfter vermeintliche Mängel einfallen, um Mietminderungen zu erreichen. In all diesen Belangen ist eine erfahrene Hausverwaltung wichtig. Sie ist Ansprechpartner in Fragen rund um die Immobilie und die Mietverhältnisse. Schwierigkeiten wie die genannten und andere können mithilfe einer Hausverwaltung vorgebeugt und gelöst werden.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen jederzeit zur Verfügung.

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Fax: 06 41 / 93 02 88
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Homepage: www.hausverwaltung-gierschner.de


Mehr Gehör für Mieter

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70 Prozent Mieteranrufe bei Hausverwaltungen unbeantwortet – call&surf factory schafft Abhilfe

Berlin, Oktober 2013 – Aus einer Untersuchung der brandenburgischen call&surf factory unter Mietern und Wohnungsunternehmen geht hervor: Die telefonische Erreichbarkeit von Hausverwaltungen liegt durchschnittlich nur bei rund 30 Prozent. Mieter mit einer Frage oder einem Problem müssen durchschnittlich dreimal anrufen, ehe sie einen Ansprechpartner erreichen – das sorgt für Unmut auf beiden Seiten. Dieser Problematik hat sich die call&surf factory (csf) angenommen und ein wirkungsvolles Rezept entwickelt: Sie bietet neben einem zwischengeschalteten Dienst, der die Anrufe entgegennimmt und beantwortet, neuerdings auch einen Online-Mieterservice an. Auf diese Weise könnten bundesweit Hausverwaltungen weiter entlastet und die Mieter rundum betreut werden.
Bei Anruf: Antwort
Was ist bei der Tierhaltung in Mietwohnungen zu beachten? Was tun, wenn der Abfluss verstopft ist? An wen wenden, wenn man sich ausgesperrt hat? Auf diese und andere Fragen bietet die call&surf factory Antworten – am Telefon, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr. Das Dienstleistungsunternehmen betreut mit über 160 Mitarbeitern aktuell 14 große Wohnungsgesellschaften wie die KoWo Erfurt und Gewoba in Potsdam. Die speziell wohnungswirtschaftlich geschulten Mitarbeiter der csf agieren dabei als verlängerter Arm der Hausverwaltungen, beantworten Mieterfragen gezielt und bieten Lösungen für auftretende Probleme an.
So ermöglicht es der telefonische Mieterservice, die Mitarbeiter der Hausverwaltungen von „störenden“ Anrufen zu befreien – das schafft in den Wohnungsunternehmen Zeit für die Kernaufgaben und beim Mieter das Gefühl, wahrgenommen zu werden. Die Vorteile des Mieterservices liegen für Klaus Wenzel, Geschäftsführer der call&surf factory, klar auf der Hand: „Wenn ein Mieter weiß, dass er seinen Vermieter mühelos erreicht, wird ein tropfender Wasserhahn schon gemeldet, bevor er sich zum ausgewachsenen Wasserschaden entwickelt.“
Der Online-Mieterservice
Seit Kurzem bietet die csf zusätzlich einen Online-Mieterservice an: Die Mieter finden hier auf einer speziellen Webseite rund um die Uhr Antworten auf über 100 häufig gestellte Fragen, können Formulare online ausfüllen, mit und ohne Unterschrift, und Merkblätter herunterladen. Das senkt die Zahl der Anrufe, signalisiert permanente Erreichbarkeit und schafft ein positives Image. Der Online-Mieterservice ist zusätzlich für Smartphones und Tablets optimiert.

Über die call&surf factory:
Die call&surf factory, mit Standort in Brandenburg an der Havel, bietet seit 1998 einen ausgelagerten Kundenservice für verschiedene Unternehmensbereiche und seit 2003 mit der Spezialisierung für Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften in ganz Deutschland. Über 160 Mitarbeiter sind für die Mieter der Kunden telefonisch erreichbar. Je nach Bedarf übernimmt die call&surf factory zusätzliche Dienstleistungen, wie beispielsweise Mieterbefragungen oder die Beauftragung von Kleinreparaturen. Mehr Informationen zum Unternehmen sind unter www.call-surf.de zu finden.


Schlüssel: was Vermieter und Mieter beachten müssen

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Wer endlich eine neue Wohnung gefunden hat, freut sich über den Einzug. Dieser ist aber erst dann perfekt, wenn der Schlüssel übergeben ist. Erst dann ist man Mieter mit allen Rechten und Pflichten. Was die Schlüsselübergabe betrifft, hat der Mieter vom Vermieter sämtliche zur Wohnung gehörenden Schlüssel zu übergeben. Der Deutsche Mieterbund (DMB) sagt, dass nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel dazugehören, sondern auch jene für Keller, Briefkasten und falls vorhanden, Garage. Über diese und weitere Regelungen zum Thema Schlüssel informiert die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen.

Der richtige Umgang mit dem Schlüssel

Wenn die neue Wohnung bezogen wird, lässt sich diese nur mit einem Schlüssel öffnen. Der Vermieter muss aber noch weitere Schlüssel aushändigen, so der Deutsche Mieterbund. Hierzu gehören alle, die mit der Vermietung zu tun haben. Ein Schlüssel der Wohnung darf der Vermieter zudem nicht ohne Weiteres einbehalten. Nur mit Genehmigung des Mieters. Gleiches gilt für den Zutritt. Wie viele Schlüssel dem Mieter zustehen, ist ebenfalls geregelt. Die Anzahl hängt von der Menge der Bewohner in der Wohnung ab. Werden mehr Schlüssel für den Zutritt zur Wohnung benötigt, kann ein Mieter hierfür zusätzliche Schlüssel beantragen. Möchte der Mieter darüber hinaus Schlüssel anfertigen, muss er sich hierum selbst kümmern. Nicht selten kommt es vor, dass der Mieter einen seiner Schlüssel verliert. Der Vermieter muss hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Ist der Schlüssel durch eigene Schuld abhandengekommen, muss der Mieter die Kosten für die Neuanschaffung tragen. Ist Diebstahl der Grund für den Verlust, muss der Mieter die Kosten nicht übernehmen. Bei Auszug des Mieters müssen dem Vermieter sämtliche Schlüssel zurückgegeben werden. Diejenigen, die er selbst finanziert hat, kann der Vermieter bei Bezahlung übernehmen. Ansonsten werden diese vor Ort vernichtet beziehungsweise unbrauchbar gemacht.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen jederzeit zur Verfügung.

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Hausverwaltung Gierschner
Ansprechpartner: Herr Gierschner
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E-Mail: info@hausverwaltung-gierschner.de
Homepage: www.hausverwaltung-gierschner.de


EuroClean - Facility Service

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Das Unternehmen EuroClean - Facility Service ist am 13.01.2014 mit einer aufgefrischten Versionen Ihrer Website online gegangen. Das Unternehmen siedelt sich im Bereich Facility Service, Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Hausverwaltung und Winterdiensten an und zeigt sich mit der neuen Webpräsenz besser Organisiert und Strukturierter. Sowohl Texte als auch Design sind völlig neu und lesbarer angesetzt worden. Die verschiedensten Dienstleistungen aus der Gebäudereinigung werden gezielt für Hagen, Dortmund, Wuppteral und Düsseldorf beworben. Der Facility Service wird hingegen für ganz NRW angeboten und beworben. Die Vielfalt der Angebotenen Leistungen zeigt, dass man sich im Unternehmen gedanken gemacht hat, was Sinnvoll für den Endverbraucher ist.

EuroClean - Facility Service ist seit der Eröffnung im August 2010 ein stabiler Partner für Privatkunden als auch Gewerbliche Kunden.

Das Leistungsportfolio der Gebäudereinigung umfasst die Büroreinigung, Glasreinigung, Fassadenreinigung, Reinigung von Solaranlagen, Grafitti Entfernung, Grundreinigung, Teppichreinigung, Reinigung von Außenanlagen, Treppenhausreinigung, Dachreinigung etc. Das Unternehmen bietet hierbei dem Neukunden und Stammkunden rabattierte Aktionsangebote an.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.euroclean-nrw.de


Bei der Mietkaution sparen - leicht gemacht

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Nun ist es soweit, auch wir sind Partner von „kautionsfrei.de durch die R+V Versicherung“ geworden. Sparen Sie an der Kaution bei Mietimmobilien durch Abschluss eines Übernahmevertrages, gedeckt durch einen Jahresbeitrag, wenn Sie mit der Summe aus Courtage und Kaution Besseres anzufangen wissen. Näheres unter der oben angegeben Adresse oder über Immobilienmakler Kevelaer – Real Estate – Marc-Aurel Dijkstra e.K. - auch bei bestehenden Mietverhältnissen können Sie sich unter gewissen Gegebenheiten Ihre Kaution ganz einfach zurückholen. Bitte beachten Sie unsere Partner-ID. Es besteht ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht, dazu gibt es keine Verwaltungs- oder Bearbeitungskosten wie auch Vertragslaufzeiten, kautionsfrei.de ist jederzeit kündbar. Als Immobilienagentur in Kevelaer ein Netzwerk für die Zukunft, profitieren Sie von unserer Kartei samt Kontakten. Gerne sind wir Ihr bemühter Ansprechpartner rund ums Haus. Vermittlerspektrum von A-Z inkl. Immobilienbewertung


Immobilien Verwaltung mit Pfiff

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BVGS Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit neuer Homepage und erweiterter Dienstleistung am Start. Die 2002 gegründete Gesellschaft beschäftigte
sich bis 2012 ausschließlich um Bestandsaufträge und die Verwaltung und Vermietung eigener Immobilien. Seit 2013 sind die Geschäftsfelder Projektsteuerung und WEG
Management, in 2014 die Erstellung kleiner Werbefilme für Immobilienbesitzer und Verwaltungen, insbesondere für schmales Budget, hinzu gekommen.

Wenn Sie sich für eine Hausverwaltung mit vollständigem Immobilienmanagement interessieren, dann sollten Sie diesen Anbieter im Rhein-Main-Neckar Raum
kontaktieren. Sie erhalten nach Beauftragung kostenfrei einen Instandhaltungsplan für Ihre Immobilie und jede Menge Fachwissen und Hilfe.

Das Packet der Dienstleistungen rundet die vollständige mit Kostenstellen angefertigte Buchführung ab. Sollten Sie noch in der Planungsphase sein, dann
ist dieser Anbieter auch für ein Kostenmanagement im Rahmen des Angebotes Finanz- und Projektsteuerung bekannt.



Was kann ich tun um meine Rücklagengelder zu sichern?

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Es gibt verschiedene Möglichkeiten um der Eigentümergemeinschaft zu beweisen, dass die Rücklagengelder sicher aufbewahrt werden.

Zunächst will ich aber die Verhaltensweisen aufzeigen, welche ein schnelles Handeln der Eigentümer erfordern. Ich empfehle Ihnen immer von der Verwaltung die originalen Bankbelege einzusehen und nicht etwaige Buchungsbelege aus dem Verwaltungsprogramm. Die Buchungsbelege des Verwaltungsprogrammes sind einfach zu manipulieren, wo hingegen die Bankbelege am aussagefähigsten sind. Weiter sollten Sie vorsichtig sein, wenn Ihr Hausverwalter bei Fragen zur Abrechnung oder zum Konto nicht erreichbar ist und sich auch nicht bei Ihnen meldet. Die Erreichbarkeit eines Verwalters ist für die Eigentümer enorm wichtig. Die Hausverwaltung muß den Eigentümern hier bei der Informationspflicht nachkommen. Denn es ist schließlich das Geld der Wohnungseigentümergemeinschaft welches der Verwalter verwaltet und nicht das Geld des Verwalters.

Die Württembergische Hausverwaltung GmbH stellt auf Wunsch Ihren Eigentümern in Fellbach, Stuttgart, Winnenden, Ludwigsburg, Waiblingen und Schorndorf den “wbhv-Beleg-Service” zur Verfügung. Hierbei wird von der Hausverwaltung monatlich der von der Bank erstellte Kontoauszug (kommentarlos) an die Eigentümer per E-Mail versendet. Somit haben die Eigentümer die Sicherheit, dass die Hausverwaltung keine unregelmäßigen Beträge vom Rücklagenkonto abführt.

Weiter gibt es die Möglichkeit einen reinen online-Lesezugriff auf das Bankkonto zu schalten. Hierbei können die Eigentümer dann jederzeit online das Bankkonto einsehen. Diese Vorgehensweise wird aber nicht von allen Banken unterstützt und jeder Eigentümer müsste sich bei der Bank authorisieren um Zugriff zu erhalten, was mit einem enormen Aufwand verbunden ist.

Die Württembergische Hausverwaltung GmbH empfiehlt deshalb, nutzen Sie den kostenlosen “wbhv-Beleg-Service”. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser und nur ein Hausverwalter, der offen und ehrlich zu Ihnen ist, hat nichts zu verbergen.

Ihr
Felix M. Günthner
Geschäftsführer Württembergische Hausverwaltung GmbH
info@wbhv.de
www.wbhv.de


Dachsanierung bei Bestandsgebäuden

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Viele Eigentümer kennen das Problem in Wohnungseigentumsgemeinschaften. Die Frage ist immer, wann ist der richtige Zeitpunkt um das Dach zu erneuern und reichen unsere Rücklagen für eine Dachsanierung aus.

Die Frage sollte allerdings nicht sein, reichen unsere Rücklagen für eine Dachsanierung aus, sondern welche Kosten können wir durch eine Dachsanierung einsparen und welchen Schäden können wir dadurch vorbeugen. Sollten die Rücklagen für eine Dachsanierung nicht ausreichen und die Wohnungseigentümer nicht in die eigene Tasche greifen wollen, so kann eine Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW beantragt werden. Projekte welche eine energetische Sanierung und die Einbindung von erneuerbaren Energien mit einbeziehen, haben eine sehr gute Chance auf eine Förderung. Wir empfehlen daher einen Dachdeckerbetrieb zu wählen, der auch die energetische Planung erstellen kann und direkt mit Ihrem Bankberater kommuniziert und die erforderlichen Unterlagen bereit stellt.

Eine professionelle Dachsanierung kann schnell im fünfstelligen Bereich liegen, was zunächst sehr abschreckend klingt. Jedoch ist das erzielte Ergebnis den Aufwand wert, da eine Dachsanierung in Eigenregie oft Folgeschäden mit sich bringt. Wie zum Beispiel eindringendes Wasser oder die Beschädigung der Dachhaut, was einen enormen Wärmeverlust zur Folge haben kann.

Was aber darf eine Dachsanierung kosten? Diese Frage muß anhand des Zustandes des auszutauschenden Daches und den bestehenden Schäden beantwortet werden. Sollten große Schäden vorhanden sein oder ist die gesamte Dachkonstruktion veraltet, so bietet sich meistens eine energetische Sanierung an. Dies kann Ihnen aber der Dachdeckermeister bei der Besichtigung vor Ort beantworten. Sie können vor der Besichtigung noch folgende Fragen abklären. Welches Bauholz wurde bei der Dachkonstruktion verwendet, welche Dachdämmung wurde verwendet, welche Dacheindeckung wurde verwendet und wie groß sind die eventuellen Überstände.

Es gibt eine grobe Kostenschätzung was eine Dachsanierung kosten kann. Hierbei ist jedoch zu erwähnen, dass es Dachsanierungen von niedriger bis hoher Qualität gibt. Grob geschätzt kostet ein Quadratmeter Dach bei einer Sanierung ab 80,00 EUR aufwärts. Den Preis kann man in folgende Teile splitten. Für die Dachdämmung werden 40,00 EUR/m² veranschlagt , für die Ziegeleindeckung bei einer mittleren Qualität 30,00 EUR/m² und für die Dachlattung inklusive anbringen 10,00 EUR/m².

Bitte vergessen Sie hierbei nicht, dass eine Dachsanierung Kosten verursachen kann, die weitaus höher sind. Dies ist davon abhängig ob Sie einen höheren Energiestandard erreichen wollen oder eine Dacheindeckung von höherer Qualität wünschen. Hier kann der Preis schnell einen Wert von 120,00 EUR/m² überschreiten.

Wir empfehlen Ihnen generell bei Angeboten unter 40,00 EUR/m² misstrauisch zu sein, denn die Wahrscheinlichkeit einer mangelhaften Ausführung ist hierbei sehr hoch. Ebenso raten wir von Pauschalangeboten ab, die ohne eine Besichtigung vor Ort abgegeben wurden.

Merken Sie sich das eine gute Dachsanierung ihren Preis hat.

Sehr gerne können wir Ihnen einen qualifizierten Dachdeckerbetrieb in Ihrer Nähe empfehlen.

Ihr
Felix M. Günthner
Geschäftsführer Württembergische Hausverwaltung GmbH
info@wbhv.de
www.wbhv.de


Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Die Unklarheiten der Mieter

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Viele Mieter erhalten nur unzureichende Informationen vom Hauseigentümer

Magdeburg, 09.06.2015. „Mieter hierzulande wissen teilweise entscheidend zu wenig über die Serviceleistungen ihres Hauseigentümers“, betont der Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf eine aktuelle bevölkerungsrepräsentative Studie der TAG Immobilien AG mit der TU Darmstadt, zu der deutschlandweit 1000 Mieter befragt wurden. Demnach ist jedem fünften Mieter nicht bekannt, ob es überhaupt einen Hausmeister in seinem Objekt gibt oder ob Gemeinschaftsflächen vorhanden sind. Des Weiteren weiß jeder vierte Mieter nicht, ob es möglich ist, durch den Vermieter Reparaturen in der Wohnung am Abend durchführen zu lassen. „Offensichtlich erhalten Mieter also nur unzureichende Informationen von ihrem Hauseigentümer und deren Angebote“, so Thomas Filor weiter. „Und das, obwohl immer mehr Vermieter und Hauseigentümer interessante Serviceleistungen anbieten“. Dazu gehören etwa praktische Dienstleistungen wie Paketannahme, Wachdienst, die Vermittlung von Haushaltshilfen oder Handwerkern, die eigens engagiert wurden. „Vor einigen Jahren waren solche Angebote meist nur in Luxuswohnungen teurer Großstädte üblich, mittlerweile findet man dies auch in strukturschwachen Regionen mit höheren Leerstandquoten“, erklärt der Immobilienexperte Thomas Filor.

Unterdessen äußerten 82 Prozent der Befragten, innerhalb der TAG-Studie, sie würden sich bessere Instandhaltungen und einen schnelleren Service bei der Beseitigung von Mängeln wünschen. Außerdem legen sie großen Wert darauf, dass ihr Wohnhaus, sowie die dazugehörigen Außen- und Grünanlagen sauber gehalten werden. „Für Mieter ist es verständlicherweise wichtig, dass ihre Anliegen vom Vermieter oder Eigentümer ernst genommen werden, die Wohnung „von oben“ instand gehalten wird und Mängel schnell und ohne Diskussionen beseitigt werden,“ so Filor. Wichtig sei auch die ständige Präsenz in der Nähe der Immobilie. „Vor allem in Problemfällen ist es wichtig einen zuverlässigen Ansprechpartner zu haben. Unzuverlässige Service-Hotlines, wechselsende Mitarbeiter und kontroverse Aussagen zum entsprechenden Anliegen schrecken Mieter auf lange Sicht ab und können ein schlechtes Licht auf Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltung werfen“, so Filor abschließend.

Weitere Informationen unter http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/


Die Immobilienverwalter GmbH und die immo-treuhand Dr. Opitz & Partner GmbH fusionieren unter dem Namen Die Immobilienverwalter

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Die Immobilienverwalter GmbH und die immo-treuhand Dr. Opitz & Partner GmbH fusionieren unter dem Namen Die Immobilienverwalter GmbH

Erlenbach, den 22.07.2015: Die immo-treuhand Dr. Opitz & Partner GmbH, ein in Erlenbach als Wohnungsverwalter tätiges Unternehmen, und Die Immobilienverwalter GmbH, etablierter Verwalter von wohnungswirtschaftlich genutzten Immobilien in Baden-Württemberg und TOP25 Immobilienunternehmen in Deutschland, fusionieren mit sofortiger Wirkung, wie die beiden Unternehmen heute bekanntgaben.

Die Inhaber von immo-treuhand Dr. Opitz & Partner, werden aus privaten Gründen nach fast 30-jährigem Einsatz für die Verwaltung örtlicher Wohnungen und Gewerbeeinheiten ihre Tätigkeit beenden. Durch die zeitgleiche Fusion übernimmt Die Immobilienverwalter GmbH alle Rechte und Pflichten der immo-treuhand Dr. Opitz & Partner GmbH, so dass sämtliche bestehenden Verträge ihre Gültigkeit behalten.

Mit rund 20 Mitarbeitern sind Die Immobilienverwalter der Spezialist für die Verwaltung von Wohnungseigentum in Baden-Württemberg. An den Standorten Heilbronn, Ludwigsburg, Stuttgart und Heidelberg verwaltet das Unternehmen über 350 Liegenschaften mit insgesamt circa 5.500 Einheiten. “Wir freuen uns sehr über diese Möglichkeit und werden den Eigentümern in den bisher von der immo-treuhand Dr. Opitz & Partner verwalteten Gemeinschaften mit Rat und Tat fachmännisch zur Seite stehen“ sagt Andreas Möck, Geschäftsführer der Die Immobilienverwalter. “Diese werden von einer professionellen und rechtssicheren Abrechnung, einer zeitnahen und verlässlichen Bearbeitung, sowie Preisvorteilen, welche durch Die Immobilienverwalter realisiert werden können, profitieren.“

Die Betreuung der bisher durch die immo-treuhand Dr. Opitz & Partner GmbH verwalteten Liegenschaften, erfolgt ab sofort aus dem örtlichen Büro der Die Immobilienverwalter GmbH in der Gottlieb-Daimler-Str. 9 in 74076 Heilbronn.

Über Die Immobilienverwalter GmbH

Die Immobilienverwalter GmbH www.die-immobilienverwalter.de ist ein auf die Verwaltung von Wohnungseigentum spezialisiertes Unternehmen, welches 2006 gegründet wurde. Zum Zeitpunkt der Gründung übernahm das Unternehmen auch die Verwaltungsbestände der Möck Immobilien Management GmbH, die bereits seit 1999 bestand. In über 350 Liegenschaften in Heilbronn, Ludwigsburg, Stuttgart und Heidelberg verlassen sich heute Eigentümer von circa 5.500 Einheiten auf die rechtssichere und effektive Abrechnung und Verwaltung ihrer Immobilien.

Das Unternehmen ist ein Top25 Immobilienunternehmen in Deutschland und zeichnet sich dadurch aus, dass es Wohnungseigentümern Sicherheit für Immobilien- und Geldwerte gibt, eine zeitnahe, verlässliche Bearbeitung und Kommunikation sicherstellt und nach Prüfung oftmals auch Kosten reduzieren kann.

Pressekontakt
Die Immobilienverwalter GmbH
Im Breitspiel 6a
69126 Heidelberg
E-Mail: presse@die-immobilienverwalter.de


Pressemeldung von Pressemitteilung.WS (Die Immobilienverwalter GmbH und die immo-treuhand Dr. Opitz & Partner GmbH fusionieren unter dem Namen Die Immobilienverwalter #613587)

Mietrechtsreform 2013 stärkt Vermieterrecht bei Mietnomaden

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Vermieter haben die Qual der Wahl und können sich für den Mieter entscheiden, der ihm am geeignetsten und zuverlässigsten erscheint. Leider ist das nicht immer der Fall und Mieter, die zu Beginn einen perfekten Eindruck gemacht haben, stellen sich als Mietnomaden heraus. Sie prellen die Miete, bleiben bis zur Zwangsräumung in der Wohnung und hinterlassen nach ihrem Auszug eine verwüstete Wohnung. Der erste Eindruck muss nicht von Dauer sein. Einem Mietnomaden zu erliegen, ist für die meisten Vermieter ein Albtraum. Nicht nur nervlich, sondern auch finanziell. Aufgrund der Mietrechtsreform 2013 ändert sich für den Vermieter etwas Grundlegendes und im Hinblick auf Mietnomaden etwas Positives. Die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen informiert über die Änderung.

Berliner Räumung

Mieter, die keine Miete zahlen, häufig ihre Wohnungen wechseln und diese verwahrlosen lassen, werden als Mietnomaden bezeichnet. Sie stellen den Vermieter vor großen Problemen. Dank der Mietrechtsreform 2013 erhalten Vermieter in dieser Hinsicht nun rechtliche Unterstützung. Das bedeutet: Mieter werden per gerichtlicher Sicherungsanordnung dazu verpflichtet, eine Geldsumme einzuzahlen. Damit soll für den Vermieter der wirtschaftliche Schaden begrenzt werden. Für den Fall, dass der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, erhält der Vermieter die Möglichkeit, die Wohnung im Wege einer einstweiligen Verfügung räumen zu lassen. Damit soll verhindert werden, dass der Vermieter einen größeren finanziellen Schaden erleidet, wenn der Mieter am Ende des oft langwierigen Gerichtsverfahrens nicht in der Lage ist, die von ihm geschuldeten Mietzahlungen an den Vermieter zu leisten. In Zukunft tritt die „Berliner Räumung“ in Kraft. Die Wohnungsräumung beschränkt sich nun darauf, den Mieter aus dem Besitz der Wohnung zu setzen. Kosten für den Transport und die Einlagerung des Mobiliars entfallen für den Vermieter.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen jederzeit zur Verfügung.

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Brunnenweg 3
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Tel.: 06 41 / 93 02 86
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E-Mail: info@hausverwaltung-gierschner.de
Homepage: www.hausverwaltung-gierschner.de


Pressemeldung von Pressemitteilung.WS (Mietrechtsreform 2013 stärkt Vermieterrecht bei Mietnomaden #492607)

Neue Website von Die Immobilienverwalter GmbH online

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Ludwigsburg, 18.04.2016: Ab sofort bietet Die Immobilienverwalter GmbH einen überarbeiteten Internetauftritt in neuem Gewand. Innerhalb der letzten Wochen und Monate wurde der Online Auftritt des Immobilienspezialisten überarbeitet, neu strukturiert und als responsive Website in ansprechendem Design heute veröffentlicht.

Die Website bietet neben übersichtlichen Informationen zum Angebot von Die Immobilienverwalter, Referenzbeispielen und Informationen rund um das Unternehmen auch einen eigenen Kundenbereich mit Login. Über aktuelle Informationen werden interessierte Besitzer von Eigentumswohnungen ab sofort im unternehmenseigenen Blog informiert.

“Wir freuen uns über die neue Webseite im neuen Gewand mit übersichtlicher Struktur“ sagt Andreas Möck, Geschäftsführer von Die Immobilienverwalter. “Immobilienbesitzer von Eigentumswohnungen können auf unserer Seite relevante Informationen rund um den Immobilienbesitz und unser Angebot finden.“

Die neue Webseite ist ab sofort unter www.die-immobilienverwalter.de verfügbar.

Über Die Immobilienverwalter GmbH

Die Immobilienverwalter GmbH www.die-immobilienverwalter.de ist ein auf die Verwaltung von Wohnungseigentum spezialisiertes Unternehmen, welches 2006 gegründet wurde. Zum Zeitpunkt der Gründung übernahm das Unternehmen auch die Verwaltungsbestände der Möck Immobilien Management GmbH, die bereits seit 1999 bestand. In über 350 Liegenschaften in Heilbronn, Ludwigsburg, Stuttgart und Heidelberg verlassen sich heute Eigentümer von circa 5.500 Einheiten auf die rechtssichere und effektive Abrechnung und Verwaltung ihrer Immobilien.

Das Unternehmen ist ein Top25 Immobilienunternehmen in Deutschland und zeichnet sich dadurch aus, dass es Wohnungseigentümern Sicherheit für Immobilien- und Geldwerte gibt, eine zeitnahe, verlässliche Bearbeitung und Kommunikation sicherstellt und nach Prüfung oftmals auch Kosten reduzieren kann.

Pressekontakt:
Die Immobilienverwalter GmbH
Schwieberdinger Str. 54
71636 Ludwigsburg
E-Mail: marketing@die-immobilienverwalter.de


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Pressemeldung von Pressemitteilung.WS (Neue Website von Die Immobilienverwalter GmbH online #650695)

VZI – Fachaustausch auf Augenhöhe

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Verbund Zertifizierter Immobilienverwalter seit zwei Jahren auf Erfolgskurs - Die Immobilienverwalter sind mit dabei

„Das Leben ist zu kurz, um alle Fehler selbst zu machen.“ Den Unternehmen im VZI ist es ein besonderes Anliegen, die eigene Effizienz im besten Sinne für eine hohe Kundenzufriedenheit in einem stetigen Lernprozess zu optimieren. Im Mittelpunkt für den VZI steht daher der persönliche Erfahrungsaustausch unter Experten zur Sicherung eines hohen Qualitätsstandards. Wissen zu teilen, von anderen Kollegen zu lernen und dies in kompakten Best Practice Beispielen direkt im Tagesgeschäft einsetzen zu können, ist das Ziel im VZI. Der Verein VZI e. V. wurde 2014 mit Sitz in München gegründet und ist deutschlandweit aktuell mit 18 Unternehmen vertreten.

Auch Die Immobilienverwalter GmbH ist mit dem Geschäftsführer Andreas Möck als Mitglied in diesem Expertengremium mit dabei.

Die Anforderungen und damit auch die Verantwortung einer professionellen Immobilienverwaltung gegenüber Eigentümern und deren Vermögen sind hoch. Inhaltlich beschäftigt sich der VZI mit der Einführung und Verbesserung von messbaren und transparenten Qualitätsstandards in Unternehmen. Die Zertifizierung ist hier ein wesentliches Instrument, die Qualität, Fachkompetenz und Wirtschaftlichkeit innerhalb eines Unternehmens zu sichern und damit die Vermögenswerte der Eigentümer zuverlässig schützen zu können. Hierfür bietet der VZI ein Experten-Gremium mit Menschen, die sich dazu entschlossen haben, wirtschaftlich effizient und verantwortlich mit Ressourcen und Vermögen umzugehen. Ein umfangreiches Angebot an qualifizierten Fachinformationen, kompakten Einzelveranstaltungen und das VZI Experten-Netzwerk bieten allen Mitgliedern die Möglichkeit, direkt und persönlich ihren Erfolg zu steuern. Der VZI steht allen Unternehmen, die sich für einen Weg in eine Zertifizierung (ISO 9001, Gefma 720/730) entschlossen haben, als Partner zur Seite.

Gelebtes Netzwerk im VZI-Sprinter Club
Voneinander lernen und miteinander profitieren ist für den VZI ein wesentliches Grundprinzip und Motor eines aktiven Netzwerks unter Kollegen. Ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch findet einmal im Quartal im Rahmen der moderierten VZI-Sprinter Club Treffen statt. An zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden vorab angekündigte Themengebiete seitens der Mitglieder präsentiert, diskutiert und in einer abschließenden Feedbackrunde konstruktiv und wertschätzend besprochen. Des Weiteren kann sich jeder Teilnehmer für das nächste Treffen konkrete Etappenziele setzen, welche er innerhalb eines Quartals umsetzen möchte. Zeit für persönliche Gespräche und bilateralen Erfahrungsaustausch bietet ein gemeinsames Abendprogramm. Die Veranstaltung findet abwechselnd immer bei einem VZI Mitglied im Unternehmen statt, so dass ein gegenseitiges Kennenlernen der Betriebe ebenfalls gefördert wird.

Weitere Informationen finden Sie hier


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Pressemeldung von Pressemitteilung.WS (VZI – Fachaustausch auf Augenhöhe #652053)


Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Mieter zocken Mieter mit hohen Abstandszahlungen ab

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Immer häufiger verlangen Mieter horrende Abstandszahlungen vom Nachmieter – Thomas Filor über die rechtliche Lage

Magdeburg, 30.05.2017. „Oft verlangen Mieter von potentiellen Nachmietern horrende und unverhältnismäßige Abstandszahlungen, beispielsweise für Küche, Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Man findet dann in den jeweiligen Inseraten konkrete Hinweise wie: Diese Immobilie wird nur möbliert abgegeben, oder: Der Nachmieter ist verpflichtet, meine Küche zu übernehmen, der Fixpreis beträgt 5000 Euro. Wer dies ablehnt, dessen Daten werde ich nicht an den Vermieter weitergeben,“ so Thomas Filor weiter. Doch ist ein solches Vorgehen überhaupt erlaubt? „Das Problem besteht darin, dass Nachmieter natürlich ihre ganz eigenen Vorstellungen haben und oft bereits vorhandene Möbel mit in ihre neue Wohnung nehmen möchten, was eigentlich völlig legitim sein sollte. Wenn man dann aber ein preisgünstiges Angebot findet, das aber an eben solche Bedingungen geknüpft ist, geben viele Nachmieter nach und zahlen den Preis“, so Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Seitdem das Bestellerprinzip für Makler gilt, annoncieren Mieter in vielen Fällen im Auftrag der Eigentümer oder der Hausverwaltung. „Das gibt ihnen natürlich eine gewisse Entscheidungsmacht, die ihnen in der Form eigentlich nicht zusteht“, betont Filor. „Der Druck, eine Wohnung zu finden, vor allem in den beliebten Großstädten, treibt viele dazu, klein beizugeben und das ist einfach nicht fair.“

Unterdessen erklärt der Deutsche Mieterbund, dass eine Abstandszahlung grundsätzlich nicht rechtswidrig ist. Man müsse nur einfach den Mietvertrag klar trennen von einem Kaufvertrag für Möbel. Nichtsdestotrotz darf der Vormieter keine Wucherpreise verlangen, es gilt das Wohnungsvermittlungsgesetz. Der Preis für „Abstandsgüter“ setzt sich dabei zusammen aus dem sogenannten Zeitwert plus 50 Prozent. „Im Zweifelsfall sollen Nachmieter Originalrechnungen einfordern, ein Versuch ist es wert“, so Thomas Filor abschließend und gibt noch einen letzten Tipp: „Wer eine schöne Wohnung findet, die allerdings mit einer horrenden Abstandszahlung inseriert ist, sollte auch auf anderen Portalen recherchieren. Oft bieten die Vermieter oder Verwaltungen die Immobilie auch selbst noch einmal an“.
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.

Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info@eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/


Pressemeldung von Pressemitteilung.WS (Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Mieter zocken Mieter mit hohen Abstandszahlungen ab #715912)

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Pressemeldung von Pressemitteilung.WS (Mehr Komfort für Immobilieneigentümer #721365)

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